Pensionszusagen
Durch eine Analyse und Sanierung der Pensionszusage können für das Unternehmen und den Gesellschafter-Geschäftsführer folgende Effekte erreicht werden:
- Teilverzicht auf die Versorgung ohne steuerliche Risiken für den GGF
- Kostenreduktion im Gesamtkonzept um bis zu 60% gegenüber einer Ausfinanzierung der gesamten Zusage auf Versicherungsbasis
- Verbesserung des Insolvenzschutzes nach aktueller Rechtsprechung
- Bereinigung der Steuerbilanz und der Handelsbilanz (spätestens zum Rentenbeginn) von den Rückstellungen
- Möglichkeit der belastungsfreien Übergabe nach Rentenbeginn an den Nachfolger (gilt für Familienmitglieder oder auch beim Verkauf des Unternehmens)
- Sicherung der aktuellen Versicherungskonditionen und somit zusätzliche Kosteneinsparungen (aufgrund der geplanten Regelungen durch SOLVENCY II)
- Regelung der Modalitäten eines eventuellen Versorgungsausgleichs
Somit kann aus der Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer ein wichtiges Standbein für eine lebenslange Grundversorgung im Alter entstehen. Da alle notwendigen Finanzierungsmittel bis zum Rentenbeginn angespart und vor allem außerhalb des Unternehmens verwaltet werden, ist diese Versorgung losgelöst von der weiteren Unternehmensentwicklung.
Dies schafft Planungssicherheit für den Gesellschafter-Geschäftsführer und das Unternehmen und belastet den Nachfolger NICHT.
Egal ob das Unternehmen dann verkauft oder an die eigenen Kinder übergeben wird, die Versorgung ist OHNE Belastung und RISIKEN sichergestellt. Es gibt sogar die Möglichkeit einer „quasi-Vererbung“ falls die eigenen Kinder das Unternehmen übernehmen. Wie das geht erläutern wir gerne persönlich.
Durch eine eventuelle Reduktion der Pensionszusage können jedoch Versorgungslücken entstehen, welche im Rahmen einer Vorsorgeanalyse ermittelt und bei Bedarf geschlossen werden sollten.